Ausbildungsart Duale Ausbildung in Industrie und Handel (geregelt durch Ausbildungsverordnung)Ausbildungsdauer 3 JahreWas macht man in diesem Beruf?Kaufleute im Groß- und Außenhandel der Fachrichtung Großhandel kaufen Waren und Dienstleistungen bei Herstellern ein und verkaufen diese an Handels-, Handwerks- und Industrieunternehmen weiter. Sie beraten ihre Kunden umfassend über die Eigenschaften der Güter und sorgen für eine termingerechte Lieferung an den richtigen Ort. Für den Wareneinkauf ermitteln sie Bezugsquellen und den Bedarf. Sie holen Angebote ein, vergleichen Konditionen und verhandeln mit Lieferanten über den Einkauf. Nach dem Wareneingang kontrollieren die Kaufleute Rechnungen bzw. Lieferpapiere und sorgen für eine fachgerechte Lagerung. Im Warenausgang planen sie die Auslieferung, indem sie z.B. die Waren versandfertig machen. Sie kalkulieren Preise, bearbeiten Verkaufsaufträge und stellen Rechnungen für den Wiederverkauf von Waren aus.
Wo arbeitet man?
Beschäftigungsbetriebe:
Kaufleute im Groß- und Außenhandel der Fachrichtung Großhandel finden Beschäftigung in Unter-nehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche.
Arbeitsorte:
Kaufleute im Groß- und Außenhandel der Fachrichtung Großhandel arbeiten in Büroräumen
Worauf kommt es an?
Anforderungen:
• Sorgfalt (z.B. beim Durchführen der Betriebsbuchhaltung oder beim Kontrollieren der Waren)
• Kundenorientierung und Kontaktbereitschaft (z.B. im Umgang mit Kunden und Lieferanten)
• Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen (z.B. beim Führen von Vertragsverhandlungen über den Kaufpreis bzw. über Lieferkonditionen)
• Kaufmännisches Denken (z.B. beim Erstellen von Kalkulationen und Angeboten)
Schulfächer:
• Deutsch (z.B. für das Führen der Korrespondenz)
• Wirtschaft/Mathematik (z.B. für das Buchen von Geschäftsvorgängen, für das Kalkulieren von Frachtkosten)
Welcher Schulabschluss wird erwartet?
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife oder mittlerem Bildungsabschluss ein. Quelle: BERUFENET (http://arbeitsagentur.de)